Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regina Ebert  Gästeführung


1)      Geltungsbereich und anwendbares Recht

a)      Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Auftraggeber, im folgenden Kunde genannt, und Regina Ebert, Hebbelstrasse 19, 14469 Potsdam als Auftragnehmer der Vertrag zustande.

b)      Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen sind mit Regina Ebert abzustimmen und bedürfen der Schriftform sowie der Bestätigung von Regina Ebert.
c)       Der Kunde kann Klagen gegen Regina Ebert nur an ihrem allgemeinen Gerichtsstand erheben. Für Klagen Regina Eberts gegenüber dem Kunden ist der allgemeine Gerichtsstand des Kunden maßgeblich. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen Regina Eberts ihr Wohn- bzw. Unternehmenssitz.

2)      Vertragsschluss, Auftrag, Teilnehmerzahl

a)      Mit seiner Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder telefonisch übermittelt werden kann, bietet der Kunde, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.
b)      Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, wird im Regelfall aber schriftlich erfolgen.
c)       Spontane Buchungen können auch ohne schriftliche Bestätigung rechtswirksam vereinbart werden.
d)      Erfolgt die Buchung im Namen einer Gruppe, ist der Besteller als Gruppenverantwortlicher Vertragspartner im Rahmen des Vertrages für Regina Ebert. Den Gruppenverantwortlichen  trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder eventuell anfallender Rücktrittskosten bzw. eventuell anfallender Ansprüche gegenüber Regina Ebert. Diese Buchung gilt bei Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe und die daraus resultierenden Forderungen.
e)      Die maximale Teilnehmerzahl beträgt bei Stadtführungen zu Fuß 25 Personen (auch bei kombinierten Busrundfahrten). Wenn die Teilnehmerzahl überschritten wird, ist Regina Ebert berechtigt, einen weiteren Gästeführer hinzuzuziehen, welcher entsprechend den vereinbarten Honorarsätzen vollständig zu vergüten ist. Wenn kein zweiter Gästeführer gefunden wird, kann Regina Ebert nach ihrem Ermessen die Tour trotzdem durchführen. Dann besteht ein Vergütungsanspruch in Höhe des eineinhalbfachen Satzes gemäß der geltenden Vergütungsregelung.

3)      Preise und Zahlungsbedingungen

a)      Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung laut Buchungsbestätigung oder auf der Website beschriebener Leistungen ein.
b)      Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, Stadtpläne, Flyer, Audioguides, Beförderungskosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Museumsführer  bzw. Kosten von Führungen innerhalb von im Rahmen der Gästeführung besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn sie unter in der Buchungsbestätigung  ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind. Sie werden als Leistungen von Drittanbietern gekennzeichnet.
c)       Die Rechnung geht dem Kunden im Nachgang zur Führung persönlich, per Post oder  per E-Mail zu. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Werktagen zu begleichen.
d)      Nimmt der Kunde an einer öffentlichen Tour teil, die regelmäßig stattfindet und deren Termine auf der Website genannt werden, erfolgt die Zahlung in bar vor Ort vor Tourbeginn.

4)      Kündigung, Rücktritt, Storno, Nichterscheinen durch den Kunden

a)      Der Kunde kann jederzeit vor Beginn von der gebuchten Tour zurücktreten. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung.
b)      Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und von Regina Ebert bestätigt werden. Die Stornogebühr ist abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts:
·         bis zum 10. Tag vor Leistungsbeginn:  kostenfrei
·         bis zum 5. Tag vor Leistungsbeginn: 50% des Gesamtpreises
·         am Tag der Leistung : 90% des Gesamtpreises
c)       Regina Ebert wartet bei Verspätungen 30 Minuten ab den vereinbarten Leistungsbeginn, sofern keine Nachricht erfolgt. Soweit eine Nachricht erfolgt, wird Regina Ebert länger auf den Kunden warten, soweit dies aufgrund nachfolgender Terminen möglich und zumutbar ist.
d)      Beim Eintreffen des Kunden innerhalb der Wartezeit oder zum telefonisch später vereinbarten Beginn wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Tour entsprechend verkürzt. Es liegt im Ermessen Regina Eberts, die Führung in vereinbarter Länge zu ermöglichen. In diesem Fall errechnet sich die Vergütung aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Tour.
e)      Sollte aufgrund der Verspätung des Kunden keine Gästeführung möglich sein, ist trotzdem das vereinbarte Honorar fällig.
f)       Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass Regina Ebert durch die Stornierung oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Regina Ebert bleibt es vorbehalten, abweichend von der oben genannten Pauschale eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern.

5)      Leistungen, Leistungsdurchführung, Ersatz, Krankheit, Mängel

a)      Die Leistung von Regina Ebert wird durch die Buchungsbestätigung oder durch die Website beschrieben. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
b)      Soweit nicht ausdrücklich vereinbart ist, kann die Gästeführung auch durch einen anderen Gästeführer durchgeführt werden. Bei einer zwingenden Verhinderung (insbesondere wegen Krankheit) kann Regina Ebert durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer ersetzt werden. Der Kunde wird dann so schnell als möglich informiert.
c)       Kann die Leistung aufgrund von Krankheit Regina Eberts nicht erbracht werden und ist kein Ersatz zu organisieren, hat Regina Ebert das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden dem Kunden erstattet.
d)      Soweit nach Vertragsabschluss erforderlich, können Änderungen seitens Regina Eberts am Leistungsumfang durchgeführt werden (insbesondere im zeitlichen Ablauf der Führung), wenn sie nicht wesentlich sind und der Gesamtcharakter  erhalten bleibt. Soweit Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen vom Kunden während der Führung gewünscht werden, wird Regina Ebert dies im Rahmen der örtlichen, zeitlichen bzw. witterungsbedingten Möglichkeiten prüfen und ggf. durchführen. Verkürzungen führen nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Honorars, Verlängerungen oder Erweiterungen können eine Honorarerhöhung nach sich ziehen. Regina Ebert wird dies dann umgehend mitteilen.
e)      Die Leistung wird bei jedem Wetter durchgeführt. Es obliegt der Entscheidung  Regina Eberts, eine Situation oder höhere Gewalt als gefährlich oder bedrohlich für den Kunden einzuschätzen und Abweichungen von der angegeben Route und Führungsdauer vorzunehmen. Dies kann z.B. durch Großeinsätze von Feuerwehr, Polizei, Großveranstaltungen oder Unwetter eintreten. Sind diese bereits vor Leistungsbeginn bekannt, informiert Regina Ebert den Kunden vorab über mögliche Änderungen oder Routenanpassungen. Gegebenenfalls wird Regina Ebert dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anbieten. Sind die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von Regina Ebert nicht zumutbar, steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
f)       Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.
g)      Regina Ebert  hat keinen Einfluss auf Zugänglichkeit, Einlasszeiten, Öffnungszeiten bzw. Barrierefreiheit von Kirchen, Schlössern, Museen, Gärten und Parks oder sonstigen öffentlichen Gebäuden. Es kann vorkommen, dass trotz anderslautender Bestätigung in Liegenschaften kurzfristig doch nicht geführt bzw. diese besichtigt werden können.
h)      Der Kunde wird Regina Ebert bei Buchung der Leistung auf das Gruppenprofil und dessen evtl. Besonderheiten (z.B. Geh-und Stehbehinderungen, Rollstuhlfahrer, Lernbehinderungen usw.) hinweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Leistungserbringung erfolgt, können Führungen eventuell nicht im vorgesehenen Umfang erfolgen. Das ändert nichts am vereinbarten Honorar.
i)        Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber Regina Ebert anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige Ansprüche entfallen, wenn diese Mängel nicht angezeigt und keine Möglichkeit zur Abhilfe gegeben wird.
j)        Bei Busrundfahrten reist der Kunde mit eigenem Bus an. Buchung und Organisation des Busses erfolgt selbstständig durch den Kunden. Es ist vom Kunden dafür Sorge zu tragen, dass im Bus ein Guide-Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit sowie einer funktionierenden Mikrofonanlage für Regina Ebert vorhanden sind. Andernfalls ist Regina Ebert berechtigt, die Durchführung der Rundfahrt zu verweigern. Bei fehlender oder beschädigter Mikrofonanlage können während der Fahrt keine Erläuterungen gegeben werden. Unabhängig davon bleibt der vereinbarte Honoraranspruch bestehen.
k)      Bild und Tonaufnahmen der Führung und deren Inhalte sind nur zu privaten Zwecken des Kundens gestattet. Regelungen und evtl. Verbote Dritter (Einrichtungen, Museen usw.) sind zu beachten. Die Konzeption einer Führung  und ausgegebene Bilder / Materialien / Texte sind geistiges Eigentum Regina Eberts und dürfen ohne ihre Zustimmung nicht von Dritten genutzt werden.

6)      Haftung

a)      Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften Regina Ebert und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
b)      Bei Führungen, an denen Kinder bzw. minderjährige Personen teilnehmen, übernimmt Regina Ebert keine Aufsichtspflicht. Diese liegt weiterhin bei den Eltern oder den begleitenden und zuständigen Erwachsenen (z.B. Lehrern). Jeder Teilnehmer hat für ausreichende Aufsicht sowie eigene Sicherheit zu sorgen.

7)      Datenschutz

      siehe dazu unsere Datenschutzerklärung
 
Stand: 12. Juni 2020